Vergiftung nach Arbeitsunfall: Maßnahmen & Ansprüche

Vergiftung nach Arbeitsunfall
Vergiftung nach Arbeitsunfall: Erfahren Sie hier, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen wichtig sind, wie Sie eine korrekte Meldung an die Berufsgenossenschaft durchführen und welche Ansprüche auf Entschädigung bestehen. Alles über Spätfolgen und langfristige Risiken.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Vergiftung bei Arbeitsunfällen?

Vergiftungen sind ernstzunehmende Verletzungen, die bei einem Arbeitsunfall auftreten können. Eine Vergiftung entsteht durch das Einatmen, Verschlucken oder den Hautkontakt mit schädlichen Substanzen wie Chemikalien oder Giften. Diese Stoffe können das Nervensystem, die Atmung, den Kreislauf oder andere lebenswichtige Funktionen beeinträchtigen und zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen.

Je nach Art und Ausmaß der Belastung kann die Heilung einige Tage bis mehrere Monate dauern und gegebenenfalls eine langfristige Nachsorge erforderlich machen. Schnelles Handeln ist entscheidend, um das Risiko schwerer Komplikationen zu minimieren.

Wie häufig tritt eine Vergiftung nach Arbeitsunfall auf?

In Deutschland werden jährlich etwa 8.532 Arbeitsunfälle registriert, die zu einer Vergiftung führen. Diese Verletzungen treten häufig in Arbeitsumgebungen auf, in denen mit chemischen Substanzen oder gefährlichen Stoffen gearbeitet wird.

Diagramm Arbeitsunfälle nach Verletzungsart Zahlen & Statistiken in Deutschland 2023

Detaillierte Informationen über Arbeitsunfälle in Deutschland, betroffene Berufsgruppen und häufige Verletzungsarten finden Sie in unserem umfassenden Arbeitsunfall-Daten-Dossier.

Besonders gefährdet sind Beschäftigte in der Landwirtschaft, der chemischen Industrie, in Laboren sowie im Gesundheitswesen. Dort sind sie häufig dem Risiko von Giften oder gefährlichen Chemikalien ausgesetzt. Eine angemessene Schutzkleidung, wie Atemschutzmasken, Handschuhe und Schutzanzüge, kann das Risiko für solche Verletzungen verringern, jedoch nicht vollständig ausschließen.

Erste Maßnahmen bei Vergiftungen am Arbeitsplatz

Die richtige Erste Hilfe ist entscheidend, um die Folgen einer Vergiftung zu minimieren. Bei Verdacht auf eine Vergiftung muss umgehend der Giftnotruf  kontaktiert werden, um Anweisungen für die Erste Hilfe zu erhalten. Im Notfall können Sie alternativ aber auch 112 anrufen, die Sie dann ggf. an den Giftnotruf weiterleiten. 

Giftnotruf Telefonnummer & Kontakt

Berlin: Giftnotruf Berlin
Giftnotruf der Charité Universitätsmedizin Berlin
Campus Benjamin Franklin, Haus VIII (Wirtschaftsgebäude), UG

Notruf: 030 192 40
Telefax: 030 450 569 901 (Keine Notfall-Anfragen!)
E-Mail: [email protected]
Internetadresse: Giftnotruf Berlin

Hindenburgdamm 30
12203 Berlin

Informationszentrale gegen Vergiftungen
Informationszentrale gegen Vergiftungen
Zentrum für Kinderheilkunde, Universitätsklinikum Bonn

Notruf: 0228 192 40
Telefax: 0228 287 332 78 oder 0228 287 333 14
E-Mail: [email protected]
Internetadresse: Informationszentrale gegen Vergiftungen

Venusberg-Campus 1 Geb. 30 „ELKI“
53127 Bonn

Giftinformationszentrum
Giftnotruf Erfurt
Gemeinsames Giftinformationszentrum der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
c/o HELIOS Klinikum Erfurt

Notruf: 0361 730 730
Telefax: 0361 730 7317
E-Mail: [email protected]
Internetadresse: Giftinformationszentrum

Nordhäuser Straße 74
99089 Erfurt

Giftnotruf
Giftnotruf München
Abteilung für Klinische Toxikologische und Giftnotruf München,
Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München

Notruf: 089 192 40
Telefax: 089 414 047 89
E-Mail: [email protected]
Internetauftritt: Giftnotruf München 
Ismaninger Straße 22
81675 München

Freiburg: Vergiftungs-Informations-Zentrale
Vergiftungs-Informations-Zentrale
Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin
Universitätsklinikum Freiburg

Notruf: 0761 192 40
Telefax: 0761 270 445 70
E-Mail: [email protected]
Internetadresse: Vergiftungs-Informations-Zentrale

Breisacher Straße 86b
79110 Freiburg

Giftinformationszentrum-Nord
Giftinformationszentrum-Nord der Länder Bremen,
Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GIZ-Nord)
Universitätsmedizin Göttingen – Georg-August-Universität

Notruf: 0551 192 40 (Jedermann) und 383 180 (Fachleute)
Telefax: 0551 383 1881
E-Mail: [email protected]
Internetadresse: Giftinformationszentrum-Nord

Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen

Giftinformationszentrum Rheinland-Pfalz/Hessen
Giftinformationszentrum der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen
– Klinische Toxikologie –
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Notruf: 06131 192 40
Infoline: 06131 232 466
Telefax: 06131 232 468 (nicht für Notfälle!)
E-Mail: [email protected] (nicht für Notfälle!)
Internetadresse: Giftinformationszentrum Rheinland-Pfalz/Hessen

Gebäude 601
Langenbeckstraße 1
55131 Mainz

Falls eine Substanz verschluckt wurde, sollte der Betroffene keinesfalls eigenständig Erbrechen auslösen, da dies zu weiteren Schädigungen führen könnte. Das Trinken von Wasser kann jedoch helfen, die giftige Substanz zu verdünnen.

Bei Haut- oder Augenkontakt mit einer gefährlichen Substanz sollte die betroffene Stelle sofort gründlich mit Wasser gespült werden, um die Chemikalien zu verdünnen und zu entfernen. Bei Inhalation von giftigen Dämpfen sollte der Betroffene an die frische Luft gebracht werden.

Nach der Erstversorgung sollte unbedingt ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden, um die Verletzung gründlich zu beurteilen. Der D-Arzt entscheidet über weitere Maßnahmen, wie etwa die Gabe von Medikamenten oder eine stationäre Aufnahme zur Überwachung der Symptome.

Meldung des Arbeitsunfalls und Anspruch auf Entschädigung

Wie bei allen Arbeitsunfällen muss auch hier der Vorfall umgehend der Berufsgenossenschaft (BG) gemeldet werden. Die Berufsgenossenschaft entscheidet dann über die Anerkennung und Kostenübernahme für die medizinische Behandlung. Grundlage dafür ist die Dokumentation des D-Arztes, der den Unfall und die Verletzung beschreibt.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitsunfälle zu melden und sicherzustellen, dass der betroffene Mitarbeiter die erforderliche medizinische Versorgung erhält. 

Die Berufsgenossenschaft prüft, welche Kosten übernommen werden und ob weitere Entschädigungen, etwa für Verdienstausfall oder Rehabilitationsmaßnahmen, gewährt werden. Falls der Bescheid der BG nicht den Erwartungen entspricht, sollten Betroffene Widerspruch einlegen und eine erneute Prüfung veranlassen. Wie Sie Ihren Bescheid prüfen und ein Widerspruch gegen die BG Erfolg hat, finden Sie inkl. PDF Vorlage in unserem anwaltlichen Ratgeber zum Thema.

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Unterstützung bei der Prüfung Ihres BG-Bescheids

Gerade bei komplexen Verletzungen wie einer Vergiftung nach Arbeitsunfall ist es schwierig, die Höhe der Entschädigung zu bewerten. Die digitale Fallprüfung von Arbeitsunfall 113 unterstützt Betroffene dabei, ihren Fall mit ähnlichen Fällen zu vergleichen und potenzielle Lücken im Bescheid der Berufsgenossenschaft zu erkennen.

Eine detaillierte Prüfung des BG-Bescheids hilft sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden und dass Betroffene die volle Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht.

Langfristige Risiken und mögliche Spätfolgen bei Vergiftungen

Eine Vergiftung nach Arbeitsunfall kann auch nach der akuten Phase der Heilung zu schwerwiegenden Spätfolgen führen. Dazu gehören chronische Gesundheitsprobleme wie Lungenschäden, Nierenversagen oder neurologische Störungen. Daher ist es entscheidend, dass alle Beschwerden und Symptome sorgfältig dokumentiert werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Spätfolgen und Verjährung.

Regelmäßige Nachuntersuchungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass keine langfristigen Folgen eintreten. Sollten dennoch Spätfolgen auftreten, ist es wichtig, diese zeitnah zu behandeln, um weitere gesundheitliche Komplikationen zu verhindern.

Zusammenfassung: Vergiftung nach einem Arbeitsunfall – Ihre nächsten Schritte

Schnelles Handeln ist bei einer Vergiftung nach Arbeitsunfall von größter Bedeutung. Die Erstversorgung durch das Entfernen der giftigen Substanz, die Kontaktaufnahme zum Giftnotruf und der Besuch beim D-Arzt sind wesentliche Schritte, um das Ausmaß der Verletzung zu begrenzen. Der D-Arzt stellt sicher, dass die Verletzung fachgerecht behandelt und dokumentiert wird.

Die Meldung des Arbeitsunfalls an die Berufsgenossenschaft muss unverzüglich erfolgen, damit die Kostenübernahme für Behandlung und mögliche Entschädigungen geregelt werden kann. Sollte der Bescheid der BG nicht zufriedenstellend sein, kann eine digitale Fallprüfung oder die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Sozialrecht helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Picture of Louisa Lagaris

Louisa Lagaris

Louisa Lagaris ist seit sieben Jahren im Sozialversicherungsrecht tätig und unterstützt Menschen nach einem Arbeitsunfall bei der Kommunikation mit der Berufsgenossenschaft. Als Betroffene weiß sie, wie viel Kraft die Bürokratie kosten kann und hat wegen ihrer Erfahrung Arbeitsunfall 113 gegründet.
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