Arbeitgeber meldet Arbeitsunfall nicht? Diese Rechte haben Sie & das müssen Sie jetzt machen!

Arbeitnehmer kontaktiert BG nachdem Arbeitgeber Arbeitsunfall nicht meldet
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsunfall nicht meldet, sollten Sie ihn trotz Drohungen oder Unbehagen selbst der Berufsgenossenschaft melden. Warum das wichtig ist und welche Strafen für Ihren Arbeitgeber drohen, erfahren Sie hier!

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Einleitung

Dieser Ratgeber richtet sich an Arbeitnehmer, die einen Arbeitsunfall erlitten haben, deren Arbeitgeber jedoch die Meldung des Unfalls verhindern möchte. In diesem Fall ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und zu wissen, welche Schritte unternommen werden können, um den Unfall dennoch zu melden und die zustehenden Leistungen zu erhalten. 

Bedeutung der Unfallmeldung

Die Meldung eines Arbeitsunfalls ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers gemäß Sozialgesetzbuch (SGB VII), sondern auch von großer Bedeutung für den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers. Nur wenn der Unfall ordnungsgemäß gemeldet wird, können Ansprüche auf Leistungen wie Heilbehandlung, Verletztengeld oder Rente geltend gemacht werden. 

Gründe für das Verhalten des Arbeitgebers

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitgeber die Meldung eines Arbeitsunfalls verhindern möchte. Häufig geht es dabei um die Angst vor höheren Versicherungsbeiträgen oder die Vermeidung von behördlichen Untersuchungen und möglichen Sanktionen. Auch die Auswirkungen auf die Unfallstatistik des Unternehmens können eine Rolle spielen. 

Rechte des Arbeitnehmers

Unabhängig vom Verhalten des Arbeitgebers hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf eine Unfallmeldung. Dieses Recht ergibt sich aus dem Arbeitsrecht und dem Sozialgesetzbuch. Der Arbeitnehmer kann und sollte den Unfall auch dann melden, wenn der Arbeitgeber dies unterlässt oder sogar aktiv zu verhindern versucht. 

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Schritte zur Meldung eines Arbeitsunfalls

Um einen Arbeitsunfall zu melden, sollte der betroffene Arbeitnehmer zunächst den Unfall dem Arbeitgeber melden. Anschließend muss ein Durchgangsarzt aufgesucht werden, der den Unfall untersucht und einen Bericht erstellt. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, den Unfall innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) zu melden. 

Was tun, wenn der Arbeitgeber sich weigert?

Weigert sich der Arbeitgeber, den Unfall zu melden, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, dies selbstständig zu tun. Hierfür benötigt er den Bericht des Durchgangsarztes sowie alle relevanten Informationen zum Unfallhergang und zu den erlittenen Verletzungen. Die Meldung kann dann direkt bei der zuständigen BG erfolgen. 

Unterstützung bei diesem Prozess bietet Arbeitsunfall113. Über die digitale Bescheid- und Anspruchsprüfung können Betroffene ihre Situation kostenlos bewerten lassen. Das Expertenteam von Arbeitsunfall113 hilft dann bei der Meldung des Unfalls und der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der BG. 

Kann mich mein Arbeitgeber für einen Arbeitsunfall kündigen?

Nein, eine Kündigung wegen der Meldung eines Arbeitsunfalls ist unzulässig. Arbeitnehmer, die einen Arbeitsunfall melden, genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dies ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, wie dem Kündigungsschutzgesetz oder dem SGB VII. Eine Kündigung, die aufgrund einer Unfallmeldung erfolgt, wäre unwirksam. 

Mögliche Konsequenzen für den Arbeitgeber

Arbeitgeber, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, müssen mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Dies können Bußgelder und Sanktionen durch die BG sein. Auch Haftungsfragen können eine Rolle spielen, wenn aufgrund der unterlassenen Meldung Ansprüche des Arbeitnehmers nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht werden können. 

Gerichtsurteile und Beispiele

Es gibt verschiedene Gerichtsurteile zu Fällen, in denen Arbeitgeber versucht haben, die Meldung von Arbeitsunfällen zu verhindern. Ein Beispiel ist das Urteil des Sozialgerichts Mainz (Az. S 9 U 141/11), in dem der Arbeitgeber zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt wurde, weil er die Meldung eines Arbeitsunfalls unterlassen hatte. 

Es gibt auch viele praktische Beispiele, in denen Arbeitnehmer ihre Ansprüche trotz des Widerstands des Arbeitgebers erfolgreich durchsetzen konnten. Hier zeigt sich, wie wichtig es ist, die eigenen Rechte zu kennen und notfalls auch gegen den Arbeitgeber durchzusetzen. 

Unterstützung und Beratung

Betroffene Arbeitnehmer müssen in einer solchen Situation nicht alleine handeln. Neben der zuständigen Berufsgenossenschaft gibt es verschiedene Beratungsstellen und Ansprechpartner, die Unterstützung bieten. Dazu gehört insbesondere Arbeitsunfall113, dessen Expertenteam bei allen Fragen rund um die Unfallmeldung und die Durchsetzung von Ansprüchen hilft. 

Fazit

Jeder Arbeitsunfall muss gemeldet werden – unabhängig vom Verhalten des Arbeitgebers. Arbeitnehmer haben ein Recht auf diese Meldung und sollten notfalls auch selbst aktiv werden. Unterstützung bieten dabei verschiedene Stellen, insbesondere die Berufsgenossenschaften und spezialisierte Dienstleister wie Arbeitsunfall113. 

Arbeitgeber, die versuchen, eine Unfallmeldung zu verhindern, riskieren rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Ein solches Verhalten ist nicht nur moralisch fragwürdig, sondern verstößt auch gegen geltendes Recht. 

Betroffene Arbeitnehmer sollten sich daher nicht scheuen, ihre Ansprüche geltend zu machen. Mit der richtigen Unterstützung und einem konsequenten Vorgehen können sie sicherstellen, dass sie die Leistungen erhalten, die ihnen nach einem Arbeitsunfall zustehen. 

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Louisa Lagaris

Louisa Lagaris ist seit sieben Jahren im Sozialversicherungsrecht tätig und unterstützt Menschen nach einem Arbeitsunfall bei der Kommunikation mit der Berufsgenossenschaft. Als Betroffene weiß sie, wie viel Kraft die Bürokratie kosten kann und hat wegen ihrer Erfahrung Arbeitsunfall 113 gegründet.
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