Rechtlicher Hintergrund und Voraussetzungen
Was genau ist ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall ist laut Sozialgesetzbuch (SGB VII) ein Unfall, der sich infolge der versicherten Tätigkeit ereignet. Dies umfasst auch Unfälle, die sich auf dem Weg zur oder von der Arbeit ereignen (Wegeunfälle).
Ist die Corona Impfung Arbeitsunfall?
Damit eine COVID-19-Impfung als Arbeitsunfall anerkannt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Impfung muss im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Dies ist insbesondere in Branchen relevant, in denen eine Impfpflicht oder eine starke Impfempfehlung besteht, wie im Gesundheitswesen, in der Pflege oder im Bildungsbereich.
Branchen mit Impfpflicht oder Impfempfehlung
Gesundheitswesen
Im Gesundheitswesen besteht in Deutschland eine Impfpflicht für medizinisches Personal und Pflegekräfte. Aufgrund des engen Kontakts zu vulnerablen Personengruppen soll so das Infektionsrisiko minimiert werden.
Bildungssektor
Für Lehrer und Erzieher gibt es in vielen Bundesländern eine starke Impfempfehlung. Auch hier steht der Schutz der betreuten Kinder und Jugendlichen im Vordergrund.
Öffentlicher Dienst und andere Branchen
Auch in anderen Branchen, insbesondere im öffentlichen Dienst, gibt es teilweise eine starke Impfempfehlung oder sogar eine Impfpflicht für bestimmte Tätigkeiten mit hohem Infektionsrisiko.
Gerichtsurteile und Beispiele
Wichtige Urteile
Es gibt bereits einige Gerichtsurteile zur Anerkennung von Impfungen als Arbeitsunfall. Ein wegweisendes Urteil stammt vom Bundessozialgericht (BSG, Az. B 2 U 5/15 R). Hier wurde entschieden, dass eine im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit durchgeführte Impfung als Arbeitsunfall anzuerkennen ist, wenn die Impfung auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgte und der Arbeitnehmer der Impfung im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Praktische Beispiele
In der Praxis gab es bereits Fälle, in denen eine COVID-19-Impfung erfolgreich als Arbeitsunfall anerkannt wurde. Betroffene erhielten dadurch Leistungen wie die Übernahme von Behandlungskosten, Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit oder Unterstützung bei Rehabilitationsmaßnahmen.
Argumentation für die Anerkennung der Corna Impfschäden als Arbeitsunfall
Beruflicher Zusammenhang
Um eine COVID-19-Impfung als Arbeitsunfall anerkennen zu lassen, muss der berufliche Zusammenhang nachgewiesen werden. Hierbei spielt die berufliche Verpflichtung zur Impfung eine wichtige Rolle. Wurde die Impfung vom Arbeitgeber angeordnet oder bestand eine eindeutige Impfempfehlung für die ausgeübte Tätigkeit, stärkt dies die Argumentation.
Medizinische Dokumentation
Eine umfassende ärztliche Dokumentation der Impfreaktionen ist von großer Bedeutung. Hierzu gehören die genaue Beschreibung der Symptome, der zeitliche Verlauf und die erfolgten Behandlungen. Je detaillierter und lückenloser die Dokumentation, desto besser sind die Chancen auf eine Anerkennung.
Verfahren zur Anerkennung
Um eine COVID-19-Impfung als Arbeitsunfall anerkennen zu lassen, muss die Dokumentation bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) eingereicht werden. Hilfreich kann dabei die Nutzung des Verletztenrechners von Arbeitsunfall113 sein, mit dem die zu erwartenden Ansprüche berechnet werden können. Auch eine Unterstützung durch Beratungsstellen oder eine rechtliche Beratung kann sinnvoll sein.
Mögliche Leistungen der BG bei Anerkennung
Übernahme der Behandlungskosten
Wird die COVID-19-Impfung als Arbeitsunfall anerkannt, übernimmt die BG die Kosten für die notwendigen medizinischen Behandlungen und Medikamente.
Verletztengeld
Betroffene haben während einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Impfreaktion Anspruch auf Verletztengeld. Die Höhe des Verletztengeldes kann mit dem Verletztenrechner von Arbeitsunfall113 schnell ermittelt werden.
Rehabilitation
Falls aufgrund der Impfreaktion Rehabilitationsmaßnahmen erforderlich sind, kann die BG auch hier unterstützend tätig werden.
Was tun bei Ablehnung der BG?
Widerspruch einlegen
Lehnt die BG die Anerkennung der COVID-19-Impfung als Arbeitsunfall ab, kann innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch eingelegt werden. Hierbei sollten alle notwendigen Unterlagen und eine stichhaltige Begründung eingereicht werden.
Unterstützung durch Arbeitsunfall113
In einem solchen Fall kann die Unterstützung durch Arbeitsunfall113 sehr wertvoll sein. Mit der digitalen Bescheidprüfung und Anspruchsprüfung können die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs bewertet werden. Das Expertenteam von Arbeitsunfall113 kann zudem bei den weiteren rechtlichen Schritten und der Durchsetzung der Ansprüche unterstützen.
Kurzbeschreibung des Verfahrens zur Anerkennung
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1.
Meldung des Unfalls: Die aufgetretene Impfreaktion muss unverzüglich dem Arbeitgeber gemeldet werden. Hierbei sollte ein detaillierter Bericht über die Umstände der Impfung und die aufgetretenen Reaktionen erstellt werden.
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2.
Arztbesuch und Dokumentation: Im nächsten Schritt muss ein Arzt aufgesucht werden, der die Impfreaktion untersucht und dokumentiert. Hierbei ist eine detaillierte Aufzeichnung der Symptome und der erfolgten Behandlungen wichtig.
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3.
Einreichung bei der BG: Alle relevanten Dokumente, insbesondere die ärztliche Dokumentation, müssen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft eingereicht werden. Hierbei ist auf Vollständigkeit und Korrektheit zu achten.
Fazit
Die Anerkennung einer COVID-19-Impfung als Arbeitsunfall ist grundsätzlich möglich, wenn die Impfung im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit erfolgte. Entscheidend sind eine lückenlose Dokumentation und die rechtzeitige Meldung des Unfalls. Betroffene sollten nicht zögern, die Unterstützungsmöglichkeiten von Arbeitsunfall113 in Anspruch zu nehmen, insbesondere bei der Anspruchsprüfung und Bescheidprüfung.
Der Verletztenrechner von Arbeitsunfall113, der auf der Auswertung von über 2500 Fällen basiert, kann zudem helfen, schnell einen Überblick über die zu erwartenden Ansprüche zu erhalten. Letztendlich ist eine COVID-19-Impfung zwar ein wichtiger Schritt zum Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit anderer, sollte aber immer in Absprache mit einem Arzt und unter Berücksichtigung der individuellen Risikofaktoren erfolgen.