[2024] Was tun nach Arbeitsunfall: Schritt-für-Schritt Anleitung

Anwalt findet eine Lösung und schüttelt den Mandanten die Hand
Nach einem Unfall steht die Versorgung der Verletzten an erster Stelle. Was sie nach dem Arbeitsunfall noch tun müssen, erfahren Sie in unserer Schritt für Schritt Anleitung.

Índice

Phase 1: Direkt nach dem Arbeitsunfall

Unfallstelle sichern und Erste Hilfe leisten:

Nach einem Arbeitsunfall ist es wichtig, die Unfallstelle sofort zu sichern, um weitere Gefahren zu vermeiden. Dies kann bedeuten, Maschinen abzuschalten oder andere Personen vom Gefahrenbereich fernzuhalten. Die Sicherung der Unfallstelle schützt den Verletzten und andere Mitarbeiter vor zusätzlichen Verletzungen. Unmittelbar danach sollte Erste Hilfe geleistet werden. Dazu gehört das Stillen von Blutungen, die Stabilisierung von gebrochenen Gliedmaßen und, falls erforderlich, die Durchführung lebensrettender Maßnahmen wie Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW). Es ist wichtig, den Verletzten zu beruhigen und ihn in eine sichere Position zu bringen, beispielsweise die stabile Seitenlage.

Notarzt rufen (112):

Bei schweren Verletzungen oder Bewusstlosigkeit muss sofort der Notruf (112) abgesetzt werden. Geben Sie klare Informationen über den Unfallort, die Art der Verletzungen und den Zustand des Verletzten.

Unfall melden:

Der Unfall muss umgehend dem Vorgesetzten oder Arbeitgeber gemeldet werden. Diese Meldung ist notwendig, um den weiteren Prozess der Unfallabwicklung einzuleiten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen detaillierten Unfallbericht zu erstellen, der alle relevanten Informationen enthält.

Dokumentation:

Eine genaue Dokumentation des Arbeitsunfalls ist unerlässlich. Dies umfasst eine Kurzbeschreibung des Unfalls und der Umstände sowie die Sicherung von Zeugen und deren Aussagen. Diese Informationen sind später entscheidend für die Unfalluntersuchung und die Beantragung von Versicherungsleistungen.

Phase 2: Arztbesuch und Behandlung

Durchgangsarzt aufsuchen:

Nach dem Arbeitsunfall sollte der Verletzte umgehend einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Der D-Arzt führt die Erstuntersuchung durch und dokumentiert die Verletzungen detailliert. Diese Dokumentation ist entscheidend für die weitere Behandlung und die Ansprüche bei der Berufsgenossenschaft.

Krankenhausaufenthalt (falls notwendig):

Falls die Verletzungen schwerwiegend sind, kann ein Krankenhausaufenthalt notwendig sein. Im Krankenhaus wird die notwendige medizinische Versorgung sichergestellt. Wichtig ist es, alle Aufnahmeberichte und Behandlungsprotokolle zu erhalten und aufzubewahren. Diese Dokumente sind später für die Meldung und Abwicklung des Arbeitsunfalls von Bedeutung.

Meldung an die Berufsgenossenschaft (BG):

Der Arbeitgeber muss den Arbeitsunfall innerhalb von drei Tagen an die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) melden. Diese Meldung umfasst die Einreichung aller relevanten Dokumente, einschließlich des Unfallberichts und der ärztlichen Atteste. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, um eine reibungslose Bearbeitung des Falls zu gewährleisten.

Phase 3: Heilung und Rehabilitation

Fortlaufende medizinische Behandlung:

Während der Heilungsphase ist es wichtig, den Behandlungsplan des Arztes genau einzuhalten und regelmäßige Arztbesuche wahrzunehmen. Dies stellt sicher, dass der Heilungsprozess optimal verläuft und eventuelle Komplikationen frühzeitig erkannt und behandelt werden. Falls erforderlich, sollten auch Rehabilitationsmaßnahmen wie Physiotherapie oder Ergotherapie in Anspruch genommen werden, um die vollständige Genesung zu unterstützen.

Dokumentation der Heilung:

Die sorgfältige Dokumentation des Heilungsverlaufs ist essenziell. Alle medizinischen Berichte, Atteste und Behandlungsprotokolle sollten gesammelt und aufbewahrt werden. Eine detaillierte Aufzeichnung des Heilungsverlaufs hilft nicht nur, den Fortschritt zu überwachen, sondern ist auch wichtig für eventuelle Ansprüche bei der Berufsgenossenschaft (BG) oder anderen Versicherungsträgern. Notieren Sie regelmäßige Updates zum Zustand des Verletzten und halten Sie alle durchgeführten Behandlungen und Maßnahmen fest.

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Logo für Gefahren durch herabfallendes Material
Arbeiterin im Lagerraum mit Schutzhelm

Phase 4: Anspruchsgeltendmachung bei der BG

Einreichen der Unterlagen:

Nach Abschluss der medizinischen Behandlung und Rehabilitation müssen alle gesammelten Berichte und Atteste bei der Berufsgenossenschaft (BG) eingereicht werden. Diese Unterlagen sind notwendig, um die Ansprüche auf Leistungen geltend zu machen.

Antrag auf Verletztengeld:

Während der Arbeitsunfähigkeit können Betroffene Verletztengeld bei der BG beantragen. Zudem besteht bei beruflicher Rehabilitation Anspruch auf Übergangsgeld, um den Lebensunterhalt während der Wiedereingliederung in das Berufsleben zu sichern.

Prüfung und Entscheidung der BG:

Die Berufsgenossenschaft prüft die eingereichten Ansprüche und trifft eine Entscheidung über die gewährten Leistungen. Dieser Prozess kann Zeit in Anspruch nehmen, und es ist wichtig, geduldig zu bleiben und alle Anfragen der BG schnell zu beantworten.

Widerspruch und Unterstützung durch Arbeitsunfall113:

Sollten Ansprüche von der BG abgelehnt werden, ist es möglich, einen Widerspruch einzulegen. Hier kommt Arbeitsunfall113 ins Spiel. Wir bieten umfangreiche Unterstützung durch Fachleute, die auf die Durchsetzung von Ansprüchen spezialisiert sind. Sie können die digitale Bescheidprüfung und Anspruchsprüfung nutzen, um die Entscheidung der BG zu überprüfen. Unser Expertenteam hilft Ihnen, einen fundierten Widerspruch zu erstellen und alle notwendigen Dokumente korrekt einzureichen. Dies stellt sicher, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten und Ihre Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden.

Fazit

Nach einem Arbeitsunfall ist es entscheidend, die richtigen Schritte zu kennen und zeitnah umzusetzen, um die bestmögliche Genesung und rechtliche Absicherung zu gewährleisten. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Phasen und Maßnahmen:

Zusammenfassung der wichtigsten Schritte:

Phase 1: Direkt nach dem Arbeitsunfall

In der ersten Phase nach dem Arbeitsunfall ist es wichtig, die Unfallstelle sofort zu sichern, um weitere Gefahren zu vermeiden. Gleichzeitig sollte umgehend Erste Hilfe geleistet werden, indem Verletzungen stabilisiert und, falls notwendig, lebensrettende Maßnahmen wie die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchgeführt werden. Bei schweren Verletzungen oder Bewusstlosigkeit muss sofort der Notruf (112) abgesetzt werden. Der Unfall sollte umgehend dem Vorgesetzten oder Arbeitgeber gemeldet und gründlich dokumentiert werden, einschließlich der Sicherung von Zeugen und deren Aussagen.

Phase 2: Arztbesuch und Behandlung

In der zweiten Phase sollte der Verletzte umgehend einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen, der die Erstuntersuchung durchführt und die Verletzungen detailliert dokumentiert. Falls notwendig, erfolgt die medizinische Versorgung im Krankenhaus. Alle Aufnahmeberichte und Behandlungsprotokolle sollten aufbewahrt werden. Der Arbeitgeber muss den Unfall innerhalb von drei Tagen an die Berufsgenossenschaft (BG) melden und sicherstellen, dass alle relevanten Dokumente eingereicht werden.

Phase 3: Heilung und Rehabilitation

Die dritte Phase konzentriert sich auf die fortlaufende medizinische Behandlung und Rehabilitation. Es ist wichtig, den Behandlungsplan des Arztes genau einzuhalten und regelmäßige Arztbesuche wahrzunehmen. Rehabilitationsmaßnahmen wie Physiotherapie sollten in Anspruch genommen werden, falls erforderlich. Die Dokumentation des Heilungsverlaufs, einschließlich aller medizinischen Berichte und Atteste, ist essenziell, um den Fortschritt zu überwachen und eventuelle Ansprüche geltend zu machen.

Phase 4: Anspruchsgeltendmachung bei der BG

In der vierten Phase werden alle gesammelten Berichte und Atteste bei der Berufsgenossenschaft eingereicht, um die Ansprüche auf Leistungen geltend zu machen. Während der Arbeitsunfähigkeit können Verletztengeld und bei beruflicher Rehabilitation Übergangsgeld beantragt werden. Die BG prüft die Ansprüche und trifft eine Entscheidung. Falls Ansprüche abgelehnt werden, kann ein Widerspruch eingelegt werden. Arbeitsunfall113 bietet Unterstützung durch Fachleute, die bei der digitalen Bescheidprüfung und Anspruchsprüfung helfen und Sie bei der Einreichung eines fundierten Widerspruchs unterstützen.

Hinweis auf Unterstützung:

Eine rechtzeitige Meldung des Arbeitsunfalls und eine umfassende Dokumentation sind essenziell, um alle notwendigen Leistungen und Unterstützungen zu erhalten. Arbeitsunfall113 bietet wertvolle Hilfe. Die Experten von Arbeitsunfall113 unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer Ansprüche und der Einreichung eines Widerspruchs, falls nötig. Nutzen Sie die digitalen Tools und die Expertise von Arbeitsunfall113, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche vollständig und korrekt geltend gemacht werden und Sie die bestmögliche Unterstützung nach einem Arbeitsunfall erhalten.

Quellen:

  1. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (https://www.dguv.de/)
  2. Informationen zu den Aufgaben und Leistungen der Berufsgenossenschaften (BGW) (https://www.bgw-online.de/)
  3. Meldepflichten und Unfallmeldung (BG Kliniken) (https://www.bg-kliniken.de/)
  4. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (https://www.dguv.de/)
  5. Unfallkassen und ihre Zuständigkeiten (Unfallkasse Hessen, UKH) (https://www.ukh.de/)
  6. Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/)
  7. Informationen zur Kostenübernahme durch Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) (https://www.gkv-spitzenverband.de/)
  8. Deutsche Rentenversicherung (DRV) (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/)
  9. Informationen zu Rentenleistungen und Zuständigkeiten (DRV) (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html)
  10. Bundesagentur für Arbeit (BA) (https://www.arbeitsagentur.de/)
  11. Unterstützung bei beruflicher Wiedereingliederung und Umschulung (BA) (https://www.arbeitsagentur.de/)
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Tim Teschner

Tim Teschner ist seit mehreren Jahren im Marketing tätig und unterstützt Arbeitsunfall 113 ehrenamtlich in der Redaktion und der Aufarbeitung von unfallrelevanter Themen. Als Geschädigter weiß er aus erster Hand, warum gute Informationen zum Thema Arbeitsunfall wichtig sind.
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