Arbeitsunfall Handwerker: Daten, Anleitungen und worauf Sie Anspruch haben

Arbeitsunfall Handwerker
Arbeitsunfall Handwerker: Erfahren Sie alles über typische Verletzungen, Sofortmaßnahmen und Ihre Rechte auf Entschädigung. Wichtige Tipps zu Erste Hilfe, BG-Meldung und Spätfolgen.

Table of contents

Risiken im Handwerksberuf und häufige Verletzungsarten bei einem Arbeitsunfall

Handwerker gehören zu den Berufsgruppen, die besonders häufig von Arbeitsunfällen betroffen sind. Zu den Berufen zählen Maschinenbauer, Schreiner, Dachdecker, Elektriker und Installateure, die oft mit gefährlichen Werkzeugen und schweren Maschinen arbeiten. Jährlich werden in Deutschland etwa 218.917 Arbeitsunfälle im Handwerk gemeldet, darunter 93 tödliche Unfälle. Handwerksberufe sind körperlich anstrengend und risikoreich, wobei typische Gefahren durch Stürze, den Umgang mit Maschinen und Werkzeugen sowie das Heben schwerer Lasten entstehen. Besonders riskant sind Arbeiten in der Höhe oder der Umgang mit elektrischen Geräten und scharfen Werkzeugen.

Diagramm Arbeitsunfälle nach Beruf Zahlen & Statistiken in Deutschland 2023

Häufige Verletzungsarten je Handwerksberuf

  • Dachdecker: Haben oft Verstauchungen und Zerrungen durch Stürze von Dächern oder Leitern. Auch Frakturen durch Abstürze sind häufig.

  • Schreiner: Erleiden häufig Schnittwunden oder sogar den Verlust von Gliedmaßen durch die Arbeit mit Sägen und anderen scharfen Werkzeugen.

  • Maschinenbauer: Sind oft von Quetschungen betroffen, wenn sie mit schweren Maschinen arbeiten oder Gliedmaßen in Geräte eingeklemmt werden.

  • Elektriker: Haben ein erhöhtes Risiko für Stromschläge und Verbrennungen, insbesondere bei Arbeiten an Hochspannungsleitungen oder unsachgemäßer Isolation.

  • Installateure: Sind häufig von Verbrennungen oder Verätzungen betroffen, besonders beim Umgang mit Chemikalien oder bei Schweißarbeiten.

Diagramm Arbeitsunfälle nach Verletzungsart Zahlen & Statistiken in Deutschland 2023

Mehr Informationen über Arbeitsunfälle in Deutschland, gefährdete Berufsgruppen und häufige Verletzungsarten finden Sie in unserem umfassenden Arbeitsunfall-Daten-Dossier.

Zu den häufigsten Verletzungsarten im Handwerksbereich zählen:

  • Wunden und Zerreißungen: Besonders häufig bei Schreinerarbeiten durch den Umgang mit Sägen und anderen scharfen Werkzeugen.

  • Verstauchungen und Zerrungen: Besonders bei Dachdeckern häufig, da sie oft in großer Höhe arbeiten und Stürze ein hohes Risiko darstellen.

  • Quetschungen: Maschinenbauer und Installateure sind häufig betroffen, insbesondere durch das Einklemmen von Gliedmaßen in Maschinen oder das Herunterfallen schwerer Gegenstände.

  • Frakturen: Besonders bei Dachdeckern und Elektrikern, oft durch Stürze aus großer Höhe oder schwere Unfälle mit Geräten.

  • Verbrennungen und Verätzungen: Besonders bei Installateuren und Schweißern, die regelmäßig mit Feuer oder gefährlichen Chemikalien arbeiten.

Besonders auffällig ist, dass ausländische Mitarbeiter im Handwerk tendenziell eine höhere Unfallrate aufweisen, was unter anderem auf mangelnde Sicherheitsunterweisungen oder Sprachbarrieren zurückzuführen sein kann. Außerdem zeigt die Statistik, dass 93 % der tödlichen Arbeitsunfälle Männer betreffen, was das hohe Risiko in typischen Männerberufen wie dem Handwerk verdeutlicht.

Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen im Handwerksbereich

Handwerksarbeiten sind mit besonderen Risiken verbunden, bei denen typische Verletzungen wie Schnittwunden, Quetschungen, Verbrennungen, Verstauchungen und Frakturen auftreten können. In solchen Situationen sind schnelles Handeln und gezielte Erste Hilfe entscheidend:

  • Schnittwunden: Verwenden Sie sterile Kompressen oder ein sauberes Tuch, um Blutungen zu stoppen, indem Sie einen Druckverband anlegen. Halten Sie die Wunde sauber, um Infektionen zu verhindern.

  • Quetschungen und Verstauchungen: Kühlen Sie die betroffene Stelle mit einem Kühlpack oder kaltem Wasser, um Schwellungen zu reduzieren, und lagern Sie den betroffenen Bereich hoch. Wenn starke Schmerzen oder Verformungen sichtbar sind, deutet dies möglicherweise auf eine Fraktur hin. In solchen Fällen sollten Sie unverzüglich den Notruf 112 wählen.

  • Verbrennungen: Leichte Verbrennungen sollten sofort mit lauwarmem Wasser gekühlt werden, jedoch niemals mit Eis oder eiskaltem Wasser, da dies zusätzlichen Schaden verursachen kann. Bei schweren Verbrennungen oder Verätzungen sollten Sie ebenfalls die 112 rufen.

  • Frakturen: Immobilisieren Sie die betroffene Stelle vorsichtig, ohne sie zu bewegen. Starke Schmerzen und sichtbare Fehlstellungen deuten auf eine schwere Verletzung hin, bei der der Notruf 112 sofort gewählt werden sollte.

Bei allen schweren Verletzungen ist es wichtig, den Notruf 112 zu wählen, um eine schnelle medizinische Versorgung sicherzustellen. Nach der Erstversorgung sollte ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden, um die Verletzung umfassend zu untersuchen und die weitere Behandlung zu koordinieren. Der D-Arzt stellt sicher, dass die Verletzung korrekt dokumentiert wird, um alle notwendigen Schritte bei der Berufsgenossenschaft einzuleiten.

Meldung des Arbeitsunfalls und die richtige Berufsgenossenschaft

Nach einem Arbeitsunfall auf der Baustelle oder bei anderen Handwerker-Tätigkeiten muss der Vorfall umgehend der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Für Handwerker ist in den meisten Fällen die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) zuständig, sofern es sich um Tätigkeiten im Baugewerbe handelt. Es gibt jedoch auch andere Berufsgenossenschaften, je nach Spezialisierung des Handwerksbetriebs.

Eine vollständige Übersicht und die Kontaktdaten der richtigen Berufsgenossenschaften finden Sie in unserer großen BG-Kontaktliste.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsunfall zu melden und sicherzustellen, dass der betroffene Mitarbeiter die notwendige medizinische Versorgung erhält. Sollte der Arbeitgeber den Unfall nicht melden, können Sie dies selbst übernehmen oder rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Falls Ihr Arbeitgeber den Unfall nicht meldet, finden Sie in unserem Artikel zum Thema hilfreiche Tipps und Unterstützung.

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Anspruch auf Entschädigung nach einem Handwerker Arbeitsunfall

Die Berufsgenossenschaft prüft die gemeldeten Arbeitsunfälle und entscheidet über die Kostenübernahme der Behandlung und mögliche Entschädigungen. Dazu gehören die Übernahme der medizinischen Behandlungskosten, Entschädigungen für Verdienstausfall oder sogar Rentenzahlungen bei dauerhaften Beeinträchtigungen.

Sollte die Entschädigung der BG als unzureichend empfunden werden, können Betroffene Widerspruch einlegen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen, um die Ansprüche gegenüber der BG durchzusetzen. Die digitale Fallprüfung von 113 bietet Ihnen zudem die Möglichkeit, Ihren Bescheid mit ähnlichen Fällen zu vergleichen und potenzielle Lücken im BG-Bescheid zu erkennen.

Unter diesen Spätfolgen leiden Handwerker nach Arbeitsunfällen besonders oft

Handwerksarbeiten sind häufig mit einer hohen körperlichen Belastung verbunden, weshalb die Gefahr von Spätfolgen nach einem Arbeitsunfall Handwerker besonders hoch ist. Zu den möglichen langfristigen Risiken gehören chronische Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, bleibende Nervenschäden oder sogar dauerhafte Behinderungen. Auch psychische Belastungen, wie die Angst vor weiteren Unfällen, können eine Rolle spielen.

Regelmäßige Nachkontrollen und gegebenenfalls physiotherapeutische Behandlungen sind notwendig, um die vollständige Genesung sicherzustellen und möglichen Spätfolgen vorzubeugen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Spätfolgen und Verjährung bei Arbeitsunfällen.

Zusammenfassung: Arbeitsunfall als Handwerker – Ihre Rechte und nächsten Schritte

Als Handwerker sind Sie im Arbeitsalltag häufig mit körperlich anstrengenden und risikoreichen Tätigkeiten konfrontiert, was das Risiko von Arbeitsunfällen erhöht. Sollten Sie in einen Unfall verwickelt sein, ist es wichtig, sofort Erste Hilfe zu leisten und den D-Arzt aufzusuchen, um die Verletzung fachgerecht behandeln zu lassen. Der Arbeitsunfall muss umgehend der Berufsgenossenschaft gemeldet werden, um eine Kostenübernahme und mögliche Entschädigungen sicherzustellen.

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Louisa Lagaris

Louisa Lagaris ist seit sieben Jahren im Sozialversicherungsrecht tätig und unterstützt Menschen nach einem Arbeitsunfall bei der Kommunikation mit der Berufsgenossenschaft. Als Betroffene weiß sie, wie viel Kraft die Bürokratie kosten kann und hat wegen ihrer Erfahrung Arbeitsunfall 113 gegründet.
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