[2024] Arbeitsunfall Infektion: Was sagen Urteile & wie gehen Sie vor

Arbeitsunfall Infektion
Erfahren Sie, wie Sie bei einer Infektion nach Arbeitsunfall richtig handeln. Entdecken Sie Tipps zur Ersten Hilfe, Anspruch auf Entschädigung und wichtige Gerichtsurteile zur Anerkennung als Arbeitsunfall.

Inhaltsverzeichnis

Was zählt als Infektion?

Eine Infektion tritt auf, wenn Bakterien, Viren oder Pilze in den Körper eindringen und eine Entzündung oder Erkrankung verursachen. Infektionen nach Arbeitsunfällen entstehen oft durch das Eindringen von Krankheitserregern in offene Wunden oder durch Kontakt mit kontaminierten Materialien. Diese Art von Verletzung kann ernsthafte gesundheitliche Folgen haben und erfordert schnelle medizinische Hilfe, um Komplikationen zu vermeiden.

Typische Symptome einer Infektion sind Rötungen, Schwellungen, Schmerzen, Überwärmung und möglicherweise Eiterbildung an der betroffenen Stelle. In schweren Fällen kann es auch zu Fieber, Abgeschlagenheit und einer allgemeinen Verschlechterung des Gesundheitszustands kommen. Besonders bei tieferen Wunden ist das Risiko einer Infektion hoch, weshalb eine schnelle und fachgerechte Behandlung wichtig ist.

Wie häufig sind Infektionen als Arbeitsunfall?

In Deutschland werden jährlich etwa 14.683 Arbeitsunfälle registriert, die zu einer Infektion, Vergiftung oder einem Schock führen. Infektionen treten besonders häufig in Berufen auf, in denen mit scharfen Werkzeugen, biologischem Material oder chemischen Substanzen gearbeitet wird.

Diagramm Arbeitsunfälle nach Verletzungsart Zahlen & Statistiken in Deutschland 2023

Mehr Informationen über Arbeitsunfälle in Deutschland, gefährdete Berufsgruppen und häufige Verletzungsarten finden Sie in unserem umfassenden Arbeitsunfall-Daten-Dossier.

Besonders gefährdet sind Beschäftigte in der Landwirtschaft, der chemischen Industrie, dem Gesundheitswesen sowie in Laboren. Der Kontakt mit biologischen Stoffen oder kontaminierten Oberflächen sowie Verletzungen durch scharfe oder kontaminierte Werkzeuge erhöhen das Risiko, eine Infektion zu erleiden. Eine angemessene Schutzkleidung, wie Handschuhe, Atemschutzmasken und Schutzbrillen, kann das Risiko zwar verringern, jedoch nicht vollständig ausschließen. 

Übrigens: Kindergärtner und Kindergärtnerinnen sind überproportional häufig wegen Infektionskrankheiten arbeitsunfähig, da das Immunsystem von Erwachsenen oft nicht mit den vielen unterschiedlichen Viren und Bakterien, die die Kleinsten mit sich schleppen, Schritt halten kann. Selbst Masken und Desinfektionsmittel helfen in Kindergärten kaum. 

Erste Maßnahmen und Behandlung bei Infektionen

Bei Verdacht auf eine Infektion ist es wichtig, schnell zu handeln, um eine Ausbreitung der Krankheitserreger zu verhindern. Offene Wunden sollten sofort gründlich gereinigt und desinfiziert werden, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Je nach Schwere der Verletzung und Infektion ist es notwendig, einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufzusuchen, der auf die Behandlung von Arbeitsunfällen spezialisiert ist.

Der D-Arzt wird die Wunde gründlich untersuchen und entscheiden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, wie zum Beispiel die Gabe von Antibiotika oder anderen Medikamenten. Sind Sie durch die Atemluft infiziert worden, kann aber auch ein Arzt grundsätzlich wenig akut für Sie tun. 

In schweren Fällen kann aber eine stationäre Aufnahme erforderlich sein, um die Infektion unter Kontrolle zu bringen und Komplikationen zu vermeiden. Wichtig ist, dass der Heilungsprozess regelmäßig überwacht wird, um sicherzustellen, dass die Infektion vollständig ausheilt und keine Spätfolgen auftreten.

In der Regel heilen aber auch schwerere Infektionen nach 12-14 Tagen von alleine wieder ab. Trinken Sie viel und erholen Sie sich, bis Sie wieder vollständig genesen sind, um einen erneuten Ausbruch zu verhindern. 

Meldung des Arbeitsunfalls und Anspruch auf Entschädigung

Nach einem Arbeitsunfall, der zu einer Infektion führt, muss der Vorfall umgehend der Berufsgenossenschaft (BG) gemeldet werden. Die BG prüft die gemeldeten Arbeitsunfälle und entscheidet, welche Kosten übernommen werden und ob dem Betroffenen weitere Entschädigungen zustehen. Grundlage für die Entscheidung ist der Bericht des D-Arztes, der den Unfallhergang und die Verletzung dokumentiert.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Unfall zu melden und sicherzustellen, dass der verletzte Mitarbeiter die notwendige medizinische Versorgung erhält.

Gerade bei unspezifischen Krankheiten oder Krankheiten, deren Ursache nicht sofort klar ist, weigert sich die Berufsgenossenschaft oft, Renten zu zahlen. Wie Sie den BG-Bescheid prüfen und ggf. ein Widerspruch verfassen, lesen Sie in unserem anwaltlichen Ratgeber inkl. Vorlage für den Widerspruch hier. 

Urteil zur Anerkennung von Infektionen als Arbeitsunfall

Infektionskrankheiten können unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfall anerkannt werden. Entscheidend ist dabei, ob die Infektion in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht und der Versicherte einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt war. So hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 22. Juni 2023 (Az.: B 2 U 9/21 R) entschieden, dass eine Hepatitis-B-Erkrankung eines freiwilligen Feuerwehrmanns als Berufskrankheit anerkannt werden kann, da er während seiner Rettungs- und Bergungseinsätze einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt war. Ebenso erkannte das Bundessozialgericht in einem früheren Urteil vom 2. April 2009 (Az.: B 2 U 30/07 R) eine Hepatitis-C-Infektion als Berufskrankheit an, weil die betroffene Person durch ihre Tätigkeit im Gesundheitsdienst einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt war.

Die Beweislast für den Zusammenhang zwischen der Infektion und der beruflichen Tätigkeit liegt in der Regel beim Betroffenen. Das bedeutet, dass alle relevanten Dokumente, wie die Meldung des Arbeitsunfalls, der Bericht des D-Arztes und ärztliche Bescheinigungen, sorgfältig aufbewahrt werden sollten. Der Nachweis des Zusammenhangs ist entscheidend, um Ansprüche auf Entschädigung bei der Berufsgenossenschaft geltend machen zu können.

 

Ob auch Spätfolgen der Corona Impfung als Arbeitsunfall gelten, finden Sie in unserem Beitrag zum Thema heraus. 

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Infektionen sind komplexe Verletzungen, bei denen es oft schwierig sein kann, die Höhe der Entschädigung richtig einzuschätzen. Die digitale Fallprüfung von 113 bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Bescheid mit ähnlichen Fällen zu vergleichen und potenzielle Lücken oder Fehler im BG-Bescheid zu erkennen.

Langfristige Risiken und mögliche Spätfolgen bei Infektionen im Arbeitskontext

Infektionen, die nicht rechtzeitig oder ausreichend behandelt werden, können schwerwiegende Spätfolgen haben. Dazu gehören chronische Entzündungen, die zu dauerhaften Bewegungseinschränkungen oder sogar zum Verlust der Funktion des betroffenen Körperteils führen können. In schweren Fällen kann es auch zu einer Blutvergiftung (Sepsis) kommen, die lebensbedrohlich ist.

Eine sorgfältige Nachsorge ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Infektion vollständig ausheilt und keine weiteren Komplikationen auftreten. Regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen und eine gründliche Dokumentation aller Beschwerden sind wichtig, um Spätfolgen zu erkennen und entsprechend zu behandeln. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Spätfolgen und Verjährung von Arbeitsunfällen.

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Louisa Lagaris

Louisa Lagaris ist seit sieben Jahren im Sozialversicherungsrecht tätig und unterstützt Menschen nach einem Arbeitsunfall bei der Kommunikation mit der Berufsgenossenschaft. Als Betroffene weiß sie, wie viel Kraft die Bürokratie kosten kann und hat wegen ihrer Erfahrung Arbeitsunfall 113 gegründet.
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