Gesetzliche Grundlage bei Arbeitsunfall Verjährung
Die rechtliche Basis für die Verjährung bei Arbeitsunfällen findet sich primär im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Dieses Gesetzeswerk regelt die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland und damit auch die Ansprüche, die sich aus Arbeitsunfällen ergeben können. Ergänzend dazu sind Bestimmungen aus dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) relevant, insbesondere § 44 Abs. 4, der die grundsätzliche Nicht-Verjährung von Sozialleistungen festlegt.
Wichtige Paragrafen im Überblick:
- § 104 SGB VII: Haftung des Unternehmers
- § 45 SGB I: Hemmung der Verjährung
Ansprüche aus Arbeitsunfällen verjähren nicht
Der zentrale Grundsatz im Bereich der Arbeitsunfall Verjährung lautet: Ansprüche aus Arbeitsunfällen verjähren grundsätzlich nicht. Diese Regelung hat weitreichende Konsequenzen für Betroffene. Sie können auch Jahre nach einem Arbeitsunfall noch Leistungen beantragen, wenn sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert oder neue Behandlungsmethoden verfügbar werden. Diese Nicht-Verjährung bietet Betroffenen eine hohe Sicherheit und die Möglichkeit, langfristig auf die Folgen ihres Unfalls zu reagieren.
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Sonderfall: Bescheide der Berufsgenossenschaft verjähren!
Trotz der grundsätzlichen Nicht-Verjährung gibt es einen wichtigen Sonderfall zu beachten: Wenn Sie bereits einen Bescheid von der Berufsgenossenschaft (BG) erhalten haben, gelten strenge Fristen für einen möglichen Widerspruch. In der Regel haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch gegen einen Bescheid einzulegen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Ihnen der Bescheid zugestellt wurde. Sollte Ihr Widerspruch abgelehnt werden, haben Sie weitere drei Monate Zeit, um Klage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen.
Es ist äußerst wichtig, diese Fristen einzuhalten. Werden sie versäumt, kann der Bescheid bestandskräftig werden, und eine Änderung ist ohne umfangreiches Fachwissen kaum möglich. Dies kann zur Folge haben, dass Ihre Ansprüche erheblich eingeschränkt werden oder gar verloren gehen.
Tipp:
Stellen Sie sicher, dass Sie den Bescheid und alle relevanten Dokumente sorgfältig aufbewahren und notieren Sie sich alle wichtigen Fristen.
Beweispflichten und Meldung des Arbeitsunfalls
Um Ihre Ansprüche zu sichern und spätere Komplikationen zu vermeiden, ist es entscheidend, einen Arbeitsunfall korrekt zu melden und die notwendigen Beweise zu sichern. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend über den Unfall und suchen Sie so schnell wie möglich einen Durchgangsarzt (D-Arzt) auf. Der D-Arzt ist speziell für die Behandlung von Arbeitsunfällen qualifiziert und wird den Unfallhergang und Ihre Verletzungen genau dokumentieren.
Stellen Sie auch sicher, dass der Unfall der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet wird. In der Regel übernimmt dies Ihr Arbeitgeber, aber es schadet nicht, sich zu vergewissern, dass die Meldung tatsächlich erfolgt ist. Eine verspätete oder unterlassene Meldung kann zu Schwierigkeiten bei der Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall führen und möglicherweise Ihre Ansprüche gefährden.
Checkliste für die Unfallmeldung:
- Unfall sofort dem Arbeitgeber melden
- Besuch beim Durchgangsarzt (D-Arzt)
- Unfallbericht erstellen und Beweise sichern (Fotos, Zeugenaussagen)
- Meldung an die Berufsgenossenschaft prüfen
Nutzung des Verletztenrechners von Arbeitsunfall 113
Ein nützliches Tool zur Ersteinschätzung Ihrer möglichen Ansprüche ist der Verletztenrechner von Arbeitsunfall 113. Dieser Online-Rechner basiert auf der Auswertung von Tausenden realen Fällen und kann Ihnen eine erste Orientierung geben. Sie geben Details zu Ihrem Unfall und Ihren Verletzungen ein, und der Rechner vergleicht Ihre Angaben mit ähnlichen Fällen aus seiner Datenbank.
Beachten Sie jedoch, dass der Verletztenrechner keine individuelle rechtliche Beratung ersetzt. Die Ergebnisse basieren auf Durchschnittswerten und können im Einzelfall abweichen. Trotzdem kann der Rechner eine wertvolle erste Einschätzung liefern und Ihnen helfen, Ihre nächsten Schritte zu planen.