Arbeitsunfall Urteile und ihre Auswirkungen: Das sagen jetzt deutsche Gerichte!

Трудова злополука 113 помага за предявяване на претенции
Arbeitsunfälle sorgen oft für Streit, der vor Gericht geklärt werden muss. Diese 7 Arbeitsunfall Urteile zeigen, wie deutsche Gerichte Wegeunfälle, Homeoffice und Co. bewerten.

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Arbeitsunfälle sind nicht nur alltägliche Vorkommnisse, sondern häufig auch Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Einige Gerichtsurteile haben besondere Aufmerksamkeit erregt, sei es durch ihre ungewöhnlichen Umstände oder weil sie neue Maßstäbe in der Rechtsprechung setzten. In diesem Artikel erzählen wir Ihnen spannende Geschichten hinter bemerkenswerten Urteilen zum Thema Arbeitsunfall, inklusive Aktenzeichen und Quellenangaben.

Der Sturz auf der heimischen Treppe: Arbeitsunfall im Homeoffice?

Im Jahr 2018 arbeitete ein Vertriebsmitarbeiter eines großen Unternehmens aufgrund einer Dienstreisevorbereitung von zu Hause aus. Sein Arbeitsplatz befand sich in seinem häuslichen Büro im Erdgeschoss. Als er morgens von seinem Schlafzimmer im ersten Stock die Treppe hinunterging, um mit der Arbeit zu beginnen, rutschte er auf der letzten Stufe aus und brach sich einen Lendenwirbel.

Der Mitarbeiter meldete den Vorfall als Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft. Diese lehnte die Anerkennung ab und argumentierte, dass der Weg vom Schlafzimmer zum heimischen Arbeitsplatz eine unversicherte eigenwirtschaftliche Tätigkeit sei. Der Mann fühlte sich ungerecht behandelt und zog vor Gericht.

Das Bundessozialgericht gab ihm schließlich Recht. In seinem Urteil vom 8. Dezember 2021 (Aktenzeichen: B 2 U 4/21 R) entschied das Gericht, dass der erstmalige Weg zur Arbeitsaufnahme im Homeoffice als Betriebsweg versichert ist. Der innere Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem zurückgelegten Weg sei gegeben. Dieses Urteil sorgte für Aufsehen, da es den Versicherungsschutz im Homeoffice deutlich erweiterte und viele Arbeitnehmer in ähnlichen Situationen betrifft.

Die Kita als Teil des Arbeitswegs: Unfall auf dem Umweg

Eine berufstätige Mutter aus Rheinland-Pfalz erlebte 2019 einen Albtraum vieler Eltern. Sie brachte morgens ihren Sohn zur Kindertagesstätte, bevor sie zur Arbeit fuhr. Auf dem Weg von der Kita zu ihrer Arbeitsstätte wurde sie in einen Verkehrsunfall verwickelt und verletzte sich schwer. Als sie den Unfall als Wegeunfall meldete, lehnte die Berufsgenossenschaft dies ab. Begründung: Der Umweg zur Kita unterbreche den versicherten Arbeitsweg, da er privat motiviert sei.

Die Mutter fühlte sich benachteiligt und klagte. Das Bundessozialgericht entschied in seinem Urteil vom 23. Januar 2019 (Aktenzeichen: B 2 U 34/17 R), dass der Weg zur Kinderbetreuungseinrichtung als Teil des versicherten Arbeitswegs anzusehen ist. Die Betreuung des Kindes sei notwendig, um die berufliche Tätigkeit überhaupt ausüben zu können. Dieses Urteil war besonders wichtig für berufstätige Eltern, da es Klarheit über den Versicherungsschutz auf Wegen zur Kinderbetreuung schuf.

Herzinfarkt am Schreibtisch: Arbeitsüberlastung als Unfallursache

Ein 52-jähriger Manager eines mittelständischen Unternehmens in Bayern erlitt 2015 während einer Besprechung einen tödlichen Herzinfarkt. Seine Witwe beantragte Hinterbliebenenleistungen bei der Berufsgenossenschaft, doch diese lehnte ab. Die Begründung: Ein Herzinfarkt sei eine innere Erkrankung ohne direkten Bezug zur beruflichen Tätigkeit.

Die Witwe wollte das nicht akzeptieren. Sie führte an, dass ihr Mann regelmäßig 60-Stunden-Wochen hatte und unter immensem Stress stand. Das Landessozialgericht München gab ihr in seinem Urteil Recht (Aktenzeichen: L 3 U 123/16). Das Gericht erkannte den Herzinfarkt als Arbeitsunfall an, da die außergewöhnliche Arbeitsbelastung maßgeblich dazu beigetragen habe. Dieses Urteil war wegweisend, da es die Bedeutung von psychischem Stress und Überarbeitung als Unfallursache anerkannte.

Stolpern im Hotelzimmer: Unfall auf Dienstreise

Ein Außendienstmitarbeiter aus Hessen befand sich 2019 auf einer mehrtägigen Dienstreise. Nach einem langen Arbeitstag ging er früh zu Bett. In der Nacht wollte er zur Toilette und stolperte dabei über seine im Zimmer verstreuten Koffer. Er stürzte unglücklich und brach sich den Arm. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, mit der Begründung, dass der nächtliche Toilettengang eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit sei.

Der Fall landete vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main. Das Gericht entschied zugunsten des Mitarbeiters (Aktenzeichen: S 8 U 207/16). Es argumentierte, dass während einer Dienstreise der Versicherungsschutz nicht nur für die eigentliche Arbeit, sondern für den gesamten Aufenthalt am fremden Ort gilt. Der Arbeitnehmer könne seine Umgebung nicht selbst gestalten und sei daher besonderen Risiken ausgesetzt. Dieses Urteil erweiterte den Versicherungsschutz für Dienstreisende und sorgte für positive Resonanz.

Unfall bei der betrieblichen Weihnachtsfeier

Im Dezember 2016 nahm eine Angestellte aus Berlin an der vom Arbeitgeber organisierten Weihnachtsfeier teil. Während des Abends rutschte sie auf der Tanzfläche aus und zog sich einen Bänderriss im Knöchel zu. Als sie den Vorfall als Arbeitsunfall meldete, lehnte die Berufsgenossenschaft ab. Die Begründung: Die Teilnahme an der Feier sei freiwillig und habe keinen direkten Bezug zur Arbeit.

Die Frau klagte und das Bundessozialgericht gab ihr Recht (Aktenzeichen: B 2 U 19/15 R). Das Gericht stellte fest, dass betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, sofern sie vom Arbeitgeber organisiert und gefördert werden. Dieses Urteil war bedeutend, da es den Versicherungsschutz auf betriebliche Feiern ausdehnte und die Bedeutung solcher Veranstaltungen für das Betriebsklima hervorhob.

Kein Versicherungsschutz für die Rauchpause

Ein Fabrikarbeiter aus Nordrhein-Westfalen ging während seiner Schicht nach draußen, um eine Zigarette zu rauchen. Auf dem Weg zurück in die Halle stolperte er über eine Stufe und verletzte sich am Knie. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Der Grund: Die Rauchpause sei eine persönliche Angelegenheit und stehe nicht unter Versicherungsschutz.

Der Fall wurde vor Gericht verhandelt. Das Bundessozialgericht bestätigte die Entscheidung der Berufsgenossenschaft (Aktenzeichen: B 2 U 16/15 R). Das Gericht führte aus, dass eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht in einem sachlichen Zusammenhang mit der Arbeit stehen, vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Dieses Urteil verdeutlichte die Grenzen des Versicherungsschutzes und sensibilisierte Arbeitnehmer für Risiken während persönlicher Pausen.

Unfall auf dem Firmenlauf: Sportlich, aber versichert?

Eine Mitarbeiterin eines Unternehmens in Stuttgart nahm 2017 an einem vom Arbeitgeber unterstützten Firmenlauf teil. Während des Laufs knickte sie um und zog sich einen Bänderriss zu. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da es sich um eine freiwillige Freizeitaktivität handle.

Die Frau sah dies anders und zog vor Gericht. Das Sozialgericht Stuttgart entschied zu ihren Gunsten (Aktenzeichen: S 1 U 313/17). Das Gericht argumentierte, dass der Firmenlauf vom Arbeitgeber organisiert und im betrieblichen Interesse durchgeführt wurde, um Teamgeist und Gesundheit zu fördern. Daher bestehe Versicherungsschutz. Dieses Urteil ermutigte viele Unternehmen, solche Veranstaltungen weiterhin zu unterstützen, und gab den Teilnehmern Sicherheit.

Übermüdung am Steuer: Arbeitsunfall trotz Eigenverschulden?

Ein Ingenieur aus Bremen arbeitete über mehrere Wochen hinweg täglich weit über zehn Stunden an einem wichtigen Projekt. Eines Abends, nach einer besonders langen Schicht, fuhr er übermüdet nach Hause. Auf halber Strecke schlief er am Steuer ein und prallte gegen einen Baum. Er erlitt schwere Verletzungen. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da er sich selbst in Gefahr gebracht habe.

Der Fall ging vor das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Das Gericht entschied zugunsten des Ingenieurs (Aktenzeichen: L 6 U 183/17). Es stellte fest, dass die extreme Arbeitsbelastung und die daraus resultierende Übermüdung in engem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit standen. Das Urteil betonte die Verantwortung von Arbeitgebern, auf die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu achten und angemessene Arbeitszeiten einzuhalten.

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Лудвиг Кьолер

Лудвиг Кьолер е адвокат и съдружник в адвокатската кантора Schott Köller в Берлин и на доброволни начала подпомага Arbeitsunfall 113 със съвети по правни въпроси след трудови злополуки. Преди това той е работил, наред с другото, за консултантската компания за управление Deloitte и за данъчния съд на Берлин-Бранденбург.
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Arbeiter fährt einen Gabelstapler und trägt einen Schutzhelm

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