Was sind Verbrennungen und Verätzungen?
Verbrennungen und Verätzungen zählen zu den schmerzhaftesten Verletzungen, die im Arbeitsalltag auftreten können. Eine Verbrennung entsteht durch Kontakt mit Feuer, heißen Oberflächen oder Flüssigkeiten, während eine Verätzung durch den Kontakt mit chemischen Substanzen verursacht wird, die Haut, Augen oder Atemwege schädigen können. Beide Verletzungsarten erfordern schnelles Handeln, um den Schaden zu begrenzen und eine bestmögliche Heilung zu gewährleisten.
Je nach Schwere werden Verbrennungen und Verätzungen in verschiedene Grade eingeteilt. Leichte Verletzungen heilen meist innerhalb weniger Tage, während schwere Verbrennungen oder Verätzungen umfangreiche Behandlungen und eine langfristige Rehabilitation erforderlich machen können. Die Heilung hängt dabei stark von der Art und Intensität der Einwirkung sowie der unmittelbaren Versorgung ab.
Wie häufig treten Verätzungen und Verbrennungen nach Arbeitsunfällen auf?
In Deutschland werden jährlich etwa 16.872 Arbeitsunfälle gemeldet, die Verbrennungen, Verätzungen oder Erfrierungen zur Folge haben. Diese Verletzungen treten besonders häufig in Berufen auf, die mit Hitze, offenen Flammen oder gefährlichen Chemikalien arbeiten.
Besonders gefährdete Berufsgruppen sind Schweißer, Köche, Chemielaboranten und Arbeiter in Industriebetrieben. Der Kontakt mit heißen Oberflächen, Säuren, Laugen oder anderen gefährlichen Stoffen kann hier schnell zu Verletzungen führen. Eine korrekte Arbeitsschutzkleidung, wie spezielle Handschuhe, Schutzbrillen oder hitzebeständige Anzüge, kann das Risiko zwar verringern, jedoch nicht vollständig ausschließen.
Erste Maßnahmen bei Verbrennungen und Verätzungen
Die Erste Hilfe ist entscheidend, um die Auswirkungen einer Verbrennung oder Verätzung zu minimieren. Bei Verbrennungen sollten betroffene Hautstellen sofort unter fließendem, kühlem Wasser gekühlt werden, um die Hitze aus dem Gewebe zu nehmen und weitere Schädigungen zu verhindern. Dies sollte etwa 10 bis 15 Minuten lang erfolgen, jedoch niemals mit eiskaltem Wasser, um zusätzlichen Schaden zu vermeiden.
Bei Verätzungen gilt es, die betroffene Stelle so schnell wie möglich mit reichlich Wasser zu spülen, um die Chemikalien zu verdünnen und aus der Haut oder den Augen zu entfernen. Das Tragen von Handschuhen bei der Hilfeleistung schützt Helfer vor weiteren Schäden.
Nach der Erstversorgung sollte unbedingt ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden. Der D-Arzt kann die Verletzung gründlich untersuchen und entscheiden, ob eine spezielle Behandlung, wie beispielsweise die Gabe von Schmerzmitteln, die Anlegung von Verbänden oder eine weitergehende therapeutische Versorgung notwendig ist.
Verätzungen, Verbrennungen aber auch Erfrierungen sind oft schwere Arbeitsunfälle, die sofortiger, notärztlicher Versorgung bedürfen. Im Notfall rufen Sie unabhängig von Ihrem Versichertenstatus sowie ggf. anderslautender Anweisungen Ihres Arbeitgebers oder Vorgesetzten immer den Notruf unter 112 an, um Ihre Gesundheit zu schützen.
Im Notfall wird Ihnen auch ohne Krankenversicherung geholfen, während Ihr Arbeitgeber nicht verlangen kann, dass Sie sich nicht sofort in ärztliche Behandlung geben und den Arbeitsunfall melden. Wie Sie handeln, wenn Ihr Arbeitgeber den Unfall nicht meldet, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema.
Meldung des Arbeitsunfalls und Anspruch auf Entschädigung
Nach einem Arbeitsunfall muss der Vorfall umgehend der Berufsgenossenschaft (BG) gemeldet werden. Die Berufsgenossenschaft ist für die Prüfung und Anerkennung von Ansprüchen sowie die Kostenübernahme für die medizinische Behandlung zuständig. Grundlage dafür ist die Dokumentation des D-Arztes, der den Unfall und die Verletzung beschreibt.
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Die Berufsgenossenschaft prüft, welche Kosten übernommen werden und ob weitere Entschädigungen, wie etwa Verdienstausfall oder Rehabilitationsmaßnahmen, gewährt werden müssen. Falls die Entschädigung als unzureichend angesehen wird, ist es ratsam, den Bescheid genau zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.
Den Widerspruch gegen den Bescheid können Sie entweder mithilfe von uns durchführen, oder Sie nutzen unsere Schritt-für-Schritt Anleitung und die im Ratgeber verlinkte PDF Vorlage zum Widerspruch gegen die Berufsgenossenschaft.
Unterstützung bei der Prüfung Ihres BG-Bescheids
Gerade bei schwereren Verletzungen wie Verbrennungen oder Verätzungen ist es oft schwer zu beurteilen, ob der Bescheid der Berufsgenossenschaft gerecht ist. Die digitale Fallprüfung von 113 ermöglicht es Betroffenen, ihre Ansprüche mit ähnlichen Fällen zu vergleichen und potenzielle Lücken im BG-Bescheid zu erkennen.
Mögliche Spätfolgen und langfristige Risiken bei Verbrennungen und Verätzungen
Verbrennungen und Verätzungen können auch nach der akuten Heilungsphase zu erheblichen Spätfolgen führen. Dazu zählen Narbenbildung, Bewegungseinschränkungen oder chronische Schmerzen. Insbesondere bei Verätzungen können Spätfolgen die Atemwege, Augen oder innere Organe betreffen. Daher ist es wichtig, dass alle Beschwerden detailliert dokumentiert werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Spätfolgen und Verjährung.
Regelmäßige Nachuntersuchungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass sich keine Langzeitfolgen entwickeln. Bei Bedarf kann eine Rehabilitation helfen, Beweglichkeit wiederzuerlangen oder die Narbenbildung zu reduzieren. Auch die psychische Belastung durch schwere Verbrennungen oder Verätzungen sollte nicht unterschätzt werden. Psychologische Unterstützung kann helfen, das Erlebte zu verarbeiten und langfristige Beeinträchtigungen zu verhindern.
Mögliche Spätfolgen und langfristige Risiken bei Verbrennungen und Verätzungen
Eine schnelle und richtige Erstversorgung ist bei Verbrennungen und Verätzungen entscheidend, um langfristige Schäden zu verhindern. Kühlung und Spülung der betroffenen Stellen sind die ersten Schritte. Danach ist der Besuch beim D-Arzt unerlässlich, um eine fachgerechte Behandlung zu gewährleisten und die Verletzung korrekt zu dokumentieren.
Zögern Sie nicht, den Notruf unter 112 zu kontaktieren, falls es sich um eine gravierende Verletzung handelt, bei der Sie nicht auf einen Durchgangsarzt warten können und bei der die Erste-Hilfe-Maßnahmen nicht funktionieren!
Die Meldung des Unfalls an die Berufsgenossenschaft muss unverzüglich erfolgen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Verletzten zu unterstützen und die notwendige Behandlung sicherzustellen. Sollte die Entschädigung durch die BG nicht ausreichen, kann eine digitale Fallprüfung oder die Unterstützung durch einen Fachanwalt helfen, Ihre Ansprüche zu optimieren.
Eine gute Nachsorge, gegebenenfalls durch Rehabilitationsmaßnahmen oder psychologische Unterstützung, ist entscheidend, um Spätfolgen zu vermeiden und die bestmögliche Genesung zu gewährleisten. Dokumentieren Sie alle Beschwerden und bleiben Sie im Austausch mit der Berufsgenossenschaft. So sichern Sie sich eine angemessene Entschädigung und die beste Unterstützung auf Ihrem Weg zur vollständigen Genesung.