Der Durchgangsarzt (D-Arzt) - Ihre erste Anlaufstelle nach dem Arbeitsunfall
Bei einem Arbeitsunfall ist in den meisten Fällen der Durchgangsarzt, kurz D-Arzt, Ihre erste und wichtigste Anlaufstelle. Die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände sind als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet, nach Arbeitsunfällen schnellstmöglich eine sachgemäße und besondere unfallmedizinische Heilbehandlung und Versorgung zu gewährleisten. Hierzu bestellen sie sogenannte D-Ärzte, speziell von den Berufsgenossenschaften zugelassene Fachärzte, die über besondere Kenntnisse in der Behandlung von Arbeitsunfällen verfügen. Sie sind dafür ausgebildet, die Schwere der Verletzung einzuschätzen und den weiteren Behandlungsverlauf zu koordinieren.
Ein D-Arzt muss in folgenden Fällen aufgesucht werden:
- Wenn die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich mehr als drei Tage andauern wird
- Wenn die Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauern wird
- Wenn Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind
- Wenn es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt
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Erstversorgung in Notfällen
Bei schweren Verletzungen oder lebensbedrohlichen Situationen hat die Erstversorgung natürlich Vorrang. In solchen Fällen sollten Sie sofort den Rettungsdienst (112) alarmieren. Die Erstversorgung kann dann durch jeden verfügbaren Arzt oder Notarzt erfolgen. Selbst wenn Ihr Arbeitgeber mit Kündigung droht und Sie vielleicht gar keine Krankenversicherung besitzen, wird Ihnen oder Ihren Kollegen in Notfällen immer und sofort geholfen. Zögern Sie nicht, bei schweren Verletzungen deutschlandweit die 112 anzurufen.
Sobald der Zustand des Verletzten es zulässt, wird die weitere Behandlung an einen D-Arzt übergeben. Auch im Notfall gibt es Protokolle und ggf. auch Zeugenaussagen, die ihr dann behandelnder D-Arzt erhält.
Gerade Arbeitsunfälle mit Verletzungen an Kopf, Brust oder Rücken enden überproportional oft tödlich. Welche Verletzungen am häufigsten sind und welche Berufe oft betroffen sind, lesen Sie in unserem großen Statistik Übersicht zu Arbeitsunfällen in Deutschland.
Betriebsarzt & Fachärzte
In vielen Unternehmen gibt es einen Betriebsarzt. Dieser kann bei kleineren Verletzungen Erste Hilfe leisten und eine Ersteinschätzung vornehmen. Der Betriebsarzt kann auch entscheiden, ob eine Vorstellung beim D-Arzt notwendig ist. Er ist jedoch in der Regel nicht berechtigt, die vollständige Behandlung eines Arbeitsunfalls zu übernehmen.
In manchen Fällen kann der D-Arzt Sie an einen Facharzt überweisen. Dies geschieht, wenn spezielle Untersuchungen oder Behandlungen erforderlich sind, die der D-Arzt nicht selbst durchführen kann. Die Überweisung erfolgt in Absprache mit der zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Kontaktdaten und Erläuterungen, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, haben wir Ihnen hier als Liste zusammengestellt.
Hausarzt bei Arbeitsunfällen
Ihr Hausarzt spielt bei der Behandlung von Arbeitsunfällen in der Regel keine primäre Rolle. Er kann zwar in Notfällen Erste Hilfe leisten, sollte Sie dann aber an einen D-Arzt überweisen. Ausnahmen können bei sehr leichten Verletzungen gemacht werden, wenn keine der oben genannten Bedingungen für einen D-Arzt-Besuch erfüllt sind.
Sollten durch Ihren Arbeitsunfall chronische Schmerzen oder weitere Spätfolgen auftreten, wird der Hausarzt perspektivisch trotzdem auch diese Probleme in Absprache mit dem D-Arzt behandeln und beobachten.
Was ist ein Durchgangsarzt?
Ein D-Arzt ist in der Regel ein Chirurg oder Orthopäde, der bzw. die in der eigenen Praxis Untersuchungen und Behandlungen von Krankheitsbildern durchführen kann, die oft bei Arbeitsunfällen auftreten.
Dabei müssen D-Ärzte muss folgende Qualifikationen und Voraussetzungen erfüllen:
- Facharztausbildung: D-Ärzte sind in der Regel Fachärzte für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie oder Orthopädie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie.
- Zusätzliche Weiterbildung: Sie müssen eine spezielle Weiterbildung im Bereich der Behandlung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten absolvieren.
- Berufserfahrung: Mindestens ein Jahr Tätigkeit als Facharzt in einer Klinik für Unfallchirurgie ist erforderlich.
- Technische Ausstattung: Die Praxis oder Klinik des D-Arztes muss über eine spezielle Ausstattung verfügen, um alle notwendigen Untersuchungen und Behandlungen durchführen zu können.
- Kontinuierliche Fortbildung: D-Ärzte sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, um auf dem neuesten Stand der Unfallmedizin zu bleiben.
- Zulassung durch die Landesverbände der DGUV: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erteilt die Zulassung als D-Arzt nach Prüfung aller Voraussetzungen.
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Termin beim Durchgangsarzt in meiner Stadt finden
Einen Termin beim Durchgangsarzt (D-Arzt) in Ihrer Stadt zu finden, ist entscheidend für die richtige Behandlung nach einem Arbeitsunfall. Sie können die Datenbanken der Berufsgenossenschaften nutzen, um einen D-Arzt in Ihrer Nähe zu finden.
DGUV – Durchgangsärzte Verzeichnis
In den meisten Städten gibt es auch D-Ärzte, die Nachts oder am Wochenende Bereitschaft haben. Um eventuelle Spätfolgen zu mindern, sollten Sie so schnell es geht einen Durchgangsarzt nach einem Arbeitsunfall kontaktieren. Die Behandlung nach einem Arbeitsunfall kostet Sie nichts und wird fast immer von der Berufsgenossenschaft bezahlt.
Anspruch nach Arbeitsunfall hängt vom Befund des D-Arztes ab
Nicht nur die medizinische Behandlung, sondern auch ein eventueller Anspruch auf Verletztenrente steht und fällt mit dem Befund Ihres D-Arztes. Erzählen Sie in der Sprechstunde jedes Detail vom Unfallhergang und sprechen Sie auch harmlos wirkende Verletzungen wie blaue Flecken oder leichte Schmerzen an. Nur so werden diese protokolliert. Wenn Jahre später Probleme wegen einer nicht entdeckten Verletzung aufgrund des Arbeitsunfalls entstehen, wird es im Nachhinein schwer die unbeachtet gelassenen Unfallfolgen in Verbindung mit dem Arbeitsunfall für ggf. Ansprüche auf Entschädigungsleistungen feststellen zu lassen.
Nutzen Sie auch unseren kostenfreien Verletztenrechner und ermitteln auf Basis tausender Fälle, wie hoch Ihr Anspruch nach einem Arbeitsunfall sein könnte – geprüft von unseren Partner-Anwälten, in 4 Minuten durchgeführt und gratis für Betroffene. Übrigens: Auch schon vorhandene Rentenbescheide prüfen wir für Sie gerne! Mehr Infos zum Thema wie viel Geld Ihnen nach einem Arbeitsunfall zusteht, finden Sie auch in unserem Ratgeber.