Wer zahlt? Fast immer die gesetzliche Unfallversicherung!
Bei der Frage „Arbeitsunfall – wer zahlt?“ ist die Antwort in den meisten Fällen klar: Die zuständige gesetzliche Unfallversicherung (z. B. Verwaltungsberufsgenossenschaft, Berufsgenossenschaft für Bauwesen etc.) steht an erster Stelle. Als Träger übernimmt sie die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und finanzielle Entschädigungen. Dies gilt für alle Unfälle, die sich während der Arbeit oder auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit ereignen, sowie für Schulunfälle oder Unfälle im Rahmen der Berufsausbildung.
Die Liste aller Berufsgenossenschaften und Zuständigkeiten + Kontaktmöglichkeit haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Medizinische Versorgung nach einem Arbeitsunfall
Die gesetzliche Unfallversicherung trägt sämtliche Kosten für Ihre medizinische Versorgung nach einem Arbeitsunfall. Dies umfasst die Erstversorgung, Krankenhausaufenthalte, Arztbesuche, Medikamente, Heilmittel wie Physiotherapie oder Rehabilitationsmaßnahmen und notwendige Hilfsmittel. Wichtig ist, dass Sie bei jeder Behandlung angeben, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Abrechnung korrekt über die den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger erfolgt.
Besonders häufig erhalten Handwerker und Hilfskräfte Rentenzahlungen nach dem Arbeitsunfall. Blickt man auf die Daten wird auch schnell klar, warum: Diese Berufsgruppen erleiden insgesamt und auf die Anzahl an Berufstätigen runtergerechnet die mit Abstand meisten Arbeitsunfälle. Mehr Daten zu Arbeitsunfällen finden Sie auch in unserem großen Dossier – unbedingt reinschauen!
Finanzielle Absicherung: Lohnfortzahlung und Verletztengeld
Nach einem Arbeitsunfall sind Sie auch finanziell abgesichert. In den ersten sechs Wochen zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr volles Gehalt weiter. Ab der siebten Woche übernimmt der gesetzliche Unfallversicherungsträger. Er beauftragt die Krankenkasse mit der Zahlung des sogenannten Verletztengeldes. Dieses beträgt etwa 80% Ihres letzten Nettogehalts. Die Auszahlung des Verletztengeldes endet nachdem Sie wieder arbeitsfähig sind oder mit dem Beginn der Zahlung von Übergangsgeldes an Sie. Wenn die bisherige Tätigkeit aufgrund der schwerwiegenden Unfallfolgen nicht wieder aufgenommen werden kann und Leistungen vom gesetzlichen Unfallversicherungsträger zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht in Betracht kommen, endet das Verletztengeld spätestens mit Ablauf der 78. Woche, jedoch nicht vor Ende einer stationären Behandlung.
Wer zahlt Rehabilitation nach Arbeitsunfall?
Sollten nach dem Unfall Rehabilitationsmaßnahmen erforderlich sein, werden diese ebenfalls von der gesetzlichen Unfallversicherung finanziert. Dazu gehören medizinische, berufliche und soziale Reha-Maßnahmen. Das Ziel ist es, Ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit bestmöglich wiederherzustellen und Sie bei der Rückkehr in den Alltag und das Berufsleben zu unterstützen.
Arbeitsunfall Folgeschäden : Rente zahlt die gesetzliche Unfallversicherung
Bei bleibenden Gesundheitsschäden prüft die zuständige gesetzliche Unfallversicherung den Anspruch auf eine Verletztenrente. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und Ihrem vorherigen Einkommen. Ab einer MdE von 20% besteht Anspruch auf eine Rente. Diese finanzielle Unterstützung soll den langfristigen Einkommensverlust aufgrund des Arbeitsunfalls ausgleichen.
Beachten Sie, dass Ansprüche aus Arbeitsunfällen grundsätzlich nicht verjähren. Sie müssen aber zur Geltendmachung der Ansprüche selbst tätig werden – entweder direkt mit uns zusammen über die Arbeitsunfall Fallprüfung, oder Sie lesen unsere Schritt für Schritt Anleitung für alle Themen, die nach dem Arbeitsunfall wichtig werden.
Besonderheiten bei Wegeunfällen
Auch Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause gelten als Arbeitsunfälle. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt auch hier die Kosten. Allerdings gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Umwege auf dem Weg zur oder von der Arbeit können problematisch sein, und Unterbrechungen des Arbeitsweges müssen gut begründet sein, um weiterhin als Arbeitsunfall zu gelten. Mehr zum Thema Wegeunfälle sowie aktuelle Gerichtsurteile finden Sie in unserem Ratgeber hier.
Zahlt die Krankenkasse nach Arbeitsunfall?
In der Regel sollten Sie bei einem Arbeitsunfall keine Kosten über Ihre normale Krankenversicherung abrechnen. Falls dies versehentlich geschieht, wird die Krankenkasse die Kosten mit der BG verrechnen. In Zweifelsfällen, wenn unklar ist, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt, kann die Krankenkasse vorläufig die Kosten übernehmen.
Arbeitgeber zahlt nur bei Fahrlässigkeit nach Arbeitsunfall
In den meisten Fällen ist der Arbeitgeber durch die Beitragszahlungen an die gesetzliche Unfallversicherung von einer direkten Haftung freigestellt. Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Arbeitgeber direkt haftbar gemacht werden. Diese Regelung schützt Arbeitgeber vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken und fördert gleichzeitig die Investition in Arbeitsschutzmaßnahmen. Was Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall beachten müssen, haben wir in einem Ratgeber gesondert beschrieben.
Wie viel Geld steht Ihnen nach dem Arbeitsunfall zu?
In 3 Minuten Vorprüfung machen!
Das zahlen Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall
Keine Eigenbeteiligung von Arbeitnehmern nach Arbeitsunfall
Ein großer Pluspunkt der gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass Sie als Arbeitnehmer in der Regel keine Eigenanteile zahlen müssen. Weder für medizinische Behandlungen noch für Medikamente oder Hilfsmittel fallen Zuzahlungen an. Dies entlastet Sie finanziell und ermöglicht eine umfassende medizinische Versorgung ohne zusätzliche Kosten.
Diese Kosten tragen Sie trotzdem selbst
Trotz umfassender Absicherung gibt es einige Kosten, die Sie möglicherweise selbst tragen müssen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder zusätzliche Komfortleistungen. Es ist daher ratsam, sich vorab über mögliche Kosten zu informieren und gegebenenfalls den Abschluss von Zusatzversicherungen zu erwägen.
Verletztenrechner von Arbeitsunfall 113: Wie viel zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?
Zur ersten Einschätzung Ihrer möglichen Ansprüche nach einem Arbeitsunfall haben wir auf Basis vieler tausender Fälle und in Zusammenarbeit mit unserer Partner-Kanzlei den digitalen Verletztenrechner entwickelt. Überprüfen Sie völlig kostenfrei Ihre individuellen Ansprüche nach dem Arbeitsunfall – in wenigen Minuten und für viele hunderte Arbeitsunfall-Arten! Im Anschluss können Sie ggf. auch ohne Kostenrisiko mit unseren Experten Kontakt aufnehmen.