Häufige Risiken und Verletzungsarten im Hilfsarbeitsbereich
Hilfsarbeitskräfte sind häufig mit körperlich anstrengenden Tätigkeiten betraut, die oft unter Zeitdruck ausgeführt werden müssen. Diese Arbeitsbedingungen führen zu einem hohen Unfallrisiko. Jährlich werden in Deutschland etwa 123.156 Arbeitsunfälle von Hilfsarbeitskräften gemeldet, darunter 52 tödliche Unfälle. Die Tätigkeiten reichen vom Heben und Tragen schwerer Lasten bis hin zu Arbeiten an gefährlichen Maschinen.
Viele Hilfskräfte sind nicht deutsche Staatsbürger und haben eine wesentlich höhere Wahrscheinlichkeit, einen Arbeitsunfall zu erleiden. Dies kann unter anderem auf Sprachbarrieren oder fehlende Sicherheitsunterweisungen zurückgeführt werden. Es ist wichtig zu betonen, dass alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus oder ihrer Staatsbürgerschaft, in Deutschland Anspruch auf medizinische Notfallversorgung haben.
Zu den häufigsten Verletzungsarten im Hilfsarbeitsbereich zählen:
Verstauchungen und Zerrungen: Besonders häufig durch das Heben schwerer Lasten oder unkontrollierte Bewegungen.
Quetschungen: Oft verursacht durch das Einklemmen von Körperteilen in Maschinen oder das Herunterfallen schwerer Gegenstände.
Schnittverletzungen: Durch den Einsatz von scharfen Werkzeugen oder ungeschützten Maschinen.
Frakturen: Entstehen oft durch Stürze oder Unfälle mit schweren Geräten.
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Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen
Nach einem Arbeitsunfall ist es wichtig, dass sofort Erste Hilfe geleistet wird, um den Zustand des Betroffenen zu stabilisieren. Zu den typischen Erste-Hilfe-Maßnahmen gehören:
Kühlung und Ruhigstellung: Bei Prellungen und Quetschungen ist eine sofortige Kühlung der betroffenen Stelle notwendig, um Schwellungen zu minimieren. Ruhigstellung verhindert weitere Schäden.
Blutstillung: Bei Schnittverletzungen sollte die Blutung mit einem Druckverband gestillt werden.
Notruf absetzen: Bei schweren Verletzungen ist umgehend der Rettungsdienst (Notruf 112) zu alarmieren. Es ist wichtig, sofort professionelle Hilfe zu holen. Im Anschluss an die Notfallversorgung sollte ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden, der die Verletzung untersucht und die notwendige Behandlung einleitet.
Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht davon abhalten, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder den Unfall zu melden. Jeder Arbeitsunfall sollte ordnungsgemäß dokumentiert werden, um sicherzustellen, dass der betroffene Mitarbeiter die notwendigen Leistungen erhält.
Meldung des Arbeitsunfalls und die zuständige Berufsgenossenschaft
Arbeitsunfälle müssen umgehend der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Für Hilfsarbeitskräfte ist es besonders wichtig, die richtige Berufsgenossenschaft zu kennen, da sie je nach Branche unterschiedlich sein kann. In der Regel sind die BG Bau oder die BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) die zuständigen Anlaufstellen, je nach Einsatzgebiet der Hilfsarbeit.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Unfall zu melden und die notwendige medizinische Versorgung zu gewährleisten. Sollte der Arbeitgeber den Unfall nicht melden, können Betroffene selbst tätig werden und rechtliche Schritte einleiten. Falls Ihr Arbeitgeber den Unfall nicht meldet, finden Sie in unserem Artikel zum Thema was tun, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsunfall nicht meldet hilfreiche Informationen.
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
Zuständig für: Bauwirtschaft, Bauhandwerk, Baumaschinen
Beispiele: Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Baugerätehersteller, Dachdecker, Maurer
Kontakt:
Adresse: Hildegardstraße 29/30, 10715 Berlin
Telefon: 030 85781-0
Website: www.bgbau.de
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
Zuständig für: Chemieindustrie, Rohstoffgewinnung, Baustoffindustrie
Beispiele: Chemiefabriken, Bergbauunternehmen, Zementwerke, Chemikanten, Bergleute
Kontakt:
Adresse: Kurfürsten-Anlage 62, 69115 Heidelberg
Telefon: 06221 5108-0
Website: www.bgrci.de
Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
Zuständig für: Holzverarbeitung, Metallverarbeitung, Maschinenbau
Beispiele: Tischlereien, Metallbauunternehmen, Maschinenbauunternehmen, Schreiner, Schlosser
Kontakt:
Adresse: Isaac-Fulda-Allee 18, 55124 Mainz
Telefon: 0800 9990080-0
Website: www.bghm.de
Entschädigung durch die Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft prüft den Unfallbericht und entscheidet über die Kostenübernahme der Behandlung sowie mögliche Entschädigungen, wie Verdienstausfall oder Rehabilitationsmaßnahmen. Der Bericht des D-Arztes ist hierbei die Grundlage für die Entscheidung.
Falls die festgelegte Entschädigung der BG nicht den Erwartungen entspricht, sollten Betroffene unbedingt Widerspruch einlegen. Holen Sie sich Unterstützung von einem Fachanwalt für Sozialrecht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die digitale Fallprüfung von Arbeitsunfall 113 bietet zudem die Möglichkeit, den Bescheid mit ähnlichen Fällen zu vergleichen und mögliche Lücken oder Fehler aufzudecken.
Langfristige Risiken und Spätfolgen bei Arbeitsunfällen
Hilfsarbeitskräfte sind durch ihre körperlich belastende Arbeit besonders häufig von Spätfolgen nach Arbeitsunfällen betroffen. Zu den möglichen langfristigen Risiken zählen chronische Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und bleibende Schäden an Muskeln oder Gelenken. Auch psychische Belastungen, die durch die körperliche Arbeit und den Unfall entstanden sind, können eine Rolle spielen.
Regelmäßige Nachuntersuchungen und eine gezielte Nachsorge, wie physiotherapeutische Behandlungen, sind wichtig, um mögliche Spätfolgen zu verhindern. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Spätfolgen und Verjährung.
Langfristige Risiken und Spätfolgen bei Arbeitsunfällen
Hilfsarbeitskräfte sind im Arbeitsalltag oft gefährlichen Situationen ausgesetzt, was das Risiko von Arbeitsunfällen erhöht. Viele dieser Arbeitskräfte sind nicht deutsche Staatsbürger, was das Risiko aufgrund von Sprachbarrieren und fehlender Sicherheitsunterweisung weiter erhöht. Nach einem Unfall ist es entscheidend, Erste Hilfe zu leisten und den D-Arzt aufzusuchen, um eine professionelle Behandlung sicherzustellen. Der Arbeitsunfall muss umgehend der Berufsgenossenschaft gemeldet werden, damit die Kostenübernahme und mögliche Entschädigungen geregelt werden können.