Typische Risiken und Verletzungsarten in der Dienstleistungsbranche
Beschäftigte in der Dienstleistungsbranche arbeiten häufig direkt mit Kunden oder im Verkauf. Die täglichen Aufgaben reichen von der Betreuung von Kunden, dem Umgang mit Bargeld, dem Arbeiten an Verkaufsständen bis hin zu Reinigungstätigkeiten oder Lagerarbeiten. Diese vielfältigen Anforderungen führen dazu, dass das Unfallrisiko häufig unterschätzt wird. Tatsächlich kommt es in der Dienstleistungsbranche jedes Jahr zu etwa 108.446 gemeldeten Arbeitsunfällen, darunter 25 tödliche Unfälle.
Zu den häufigsten Verletzungsarten in der Dienstleistungsbranche gehören:
Stürze: Ob im Lager, im Verkaufsraum oder auf dem Weg zum Kunden – Stürze gehören zu den häufigsten Unfallursachen. Oft sind ungesicherte Kabel, glatte Böden oder ungeeignetes Schuhwerk verantwortlich.
Schnittverletzungen: Im Verkauf, besonders in der Lebensmittelbranche, besteht ein hohes Risiko für Schnittverletzungen, beispielsweise beim Schneiden von Produkten.
Verstauchungen und Zerrungen: Diese Verletzungen treten häufig auf, wenn schwere Gegenstände gehoben oder falsch getragen werden. Insbesondere beim Ein- und Ausräumen von Regalen kommt es oft zu Zerrungen.
Verbrennungen: Gerade in Cafés oder Restaurants besteht die Gefahr von Verbrennungen durch heiße Getränke, Öfen oder Küchengeräte.
Auch in der Dienstleistungsbranche zeigt sich, dass ausländische Beschäftigte ein erhöhtes Unfallrisiko haben, da Sicherheitsunterweisungen oder Sprachbarrieren häufig zu Problemen führen. Weitere Informationen zu den Arbeitsunfallregelungen in Deutschland finden Sie in unserem Ratgeber auf Englisch speziell für internationale Mitarbeiter (Further information about work accident regulations in Germany can be found in our guide for international employees).
Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe bei einem Arbeitsunfall
Nach einem Arbeitsunfall ist es wichtig, dass sofort Erste Hilfe geleistet wird, um den Gesundheitszustand des Betroffenen zu stabilisieren. Typische Erste-Hilfe-Maßnahmen umfassen:
Kühlung und Ruhigstellung: Verbrennungen sollten sofort gekühlt und betroffene Stellen ruhiggestellt werden, um Schwellungen zu vermeiden.
Blutstillung: Bei Schnittverletzungen ist ein Druckverband notwendig, um die Blutung zu stoppen.
Notruf absetzen: Bei schwerwiegenden Verletzungen sollte der Rettungsdienst umgehend informiert werden.
Anschließend sollte ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden, der auf Arbeitsunfälle spezialisiert ist und eine genaue Dokumentation der Verletzung vornimmt. Diese Dokumentation bildet die Grundlage für eine spätere Meldung bei der Berufsgenossenschaft (BG).
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Meldung des Arbeitsunfalls und die zuständige Berufsgenossenschaft
Jeder Arbeitsunfall muss der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Für die Dienstleistungsbranche ist in vielen Fällen die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zuständig, da sie unter anderem Dienstleistungen, Verkauf und Verwaltung abdeckt.
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Zuständig für: Verwaltungsberufe, Medien, Sport, Sicherheitsdienste
Beispiele: Büroarbeitsplätze, Fernsehstudios, Sportvereine, Sicherheitsunternehmen, Verwaltungsangestellte, Mediengestalter
Kontakt:
Adresse: Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg
Telefon: 040 5146-0
Website: www.vbg.de
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)
Zuständig für: Einzelhandel, Großhandel, Logistik
Beispiele: Supermärkte, Lagerhäuser, Speditionsunternehmen, Lageristen, Verkäufer
Kontakt:
Adresse: Dynamostraße 7-11, 68165 Mannheim
Telefon: 0621 183-0
Website: www.bghw.de
Eine vollständige Übersicht und die Kontaktdaten der Berufsgenossenschaften finden Sie in unserer großen BG-Kontaktliste.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Unfall der Berufsgenossenschaft zu melden und sicherzustellen, dass der Mitarbeiter die notwendige medizinische Versorgung erhält. Sollte der Arbeitgeber den Unfall nicht melden, können Betroffene selbst aktiv werden oder rechtliche Schritte einleiten. Falls Ihr Arbeitgeber den Unfall nicht meldet, finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Hilfestellungen.
Entschädigung durch die Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft prüft den gemeldeten Arbeitsunfall und entscheidet über die Kostenübernahme für die Behandlung sowie mögliche Entschädigungen, wie Verdienstausfall oder Rehabilitationsmaßnahmen. Der Bericht des D-Arztes bildet hierbei die Grundlage für die Entscheidung.
Falls die festgelegte Entschädigung der BG als unzureichend empfunden wird, haben Betroffene das Recht, Widerspruch einzulegen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Sozialrecht zu Rate zu ziehen, um die Ansprüche bestmöglich durchzusetzen. Die digitale Fallprüfung von Arbeitsunfall 113 bietet zudem die Möglichkeit, den Bescheid mit ähnlichen Fällen zu vergleichen und potenzielle Lücken zu erkennen.
Langfristige Risiken und Spätfolgen nach Arbeitsunfällen in der Dienstleistungsbranche
Auch wenn viele Verletzungen in der Dienstleistungsbranche auf den ersten Blick harmlos erscheinen, können sie langfristige Folgen haben. Besonders Verstauchungen, Verbrennungen und Schnittwunden können unbehandelt zu chronischen Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder bleibenden Nervenschäden führen. Eine gründliche Nachsorge und regelmäßige Kontrolluntersuchungen sind notwendig, um mögliche Spätfolgen zu verhindern.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Spätfolgen und Verjährung beim Arbeitsunfall – unbedingt lesen!